Neues Energiegesetz 2018
Totalrevidiertes Energiegesetz tritt Anfang 2018 in Kraft
Der Bundesrat hat am 1. November 2017 entschieden, das totalrevidierte Energiegesetz mit den entsprechenden Verordnungen per 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Dies bringt für Das Gebäudeprogramm eine Reihe von Neuerungen:
- Das Programm kann über 2019 hinaus weitergeführt werden.
- Weiterhin fliesst ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe in den Fördertopf, wobei der Höchstbetrag von bisher 300 Millionen auf 450 Millionen Franken angehoben wird.
- Zusätzlich kann der Bund den Kantonen auch Globalbeiträge für indirekte Massnahmen wie Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung ausrichten.
GEAK Plus: Starthilfe für Sanierungsprojekte
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zeigt, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher benötigt. Für Beiträge des Gebäudeprogramms über 10‘000 Franken wird ein GEAK Plus verlangt. Das Plus heisst dabei: Ein Experte erstellt bis zu drei energetische Modernisierungsvarianten und ermittelt dazu die jeweiligen Fördergelder, Kosten und Energieeinsparungen. Das hilft Eigentümern, eine auf ihre Bedürfnisse und Verhältnisse zugeschnittene Sanierung umzusetzen. Es lohnt sich daher, ein Projekt mit einem GEAK Plus zu starten.
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